1. Allgemeines
A. Sämtlichen Angeboten, Verkäufen und Lieferungen liegen unsere nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde.
B. Entgegenstehenden Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers wird hiermit bereits widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einem unserer Auftragsbestätigung nachfolgenden Bestätigungsschreiben des Käufers enthalten sind und wir diesem nicht widersprechen, weil unser Schweigen dessen Ablehnung bedeutet. Von unseren Vertragsbedingungen abweichende mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail). Gleiches gilt für Nebenabreden und Zusagen unserer Vertreter und Angestellten, die für uns erst mit dem Eingang unserer schriftlichen Bestätigung bei dem Käufer bindend werden.
C. Der Vertrag kommt auch dann zu unseren Bedingungen zustande, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Angebote und Vertragsschluss
A. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Käufer ist ein bindendes Angebot, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung oder Lieferung annehmen können.
B. Unsere Prospektunterlagen dienen der Information. Darin enthaltene Angaben stellen keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar und sind unverbindlich.
3. Preise / Technische Angaben
A. Die Preise verstehen sich, falls nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, ex Lichtenau zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten behalten wir uns vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen (z. B. Energie, Löhne, Vorlieferanten) anzupassen.
B. Kostenanschläge, Zeichnungen, technische Unterlagen und ähnliches verbleiben im Eigentum des Verkäufers, selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und es sich noch um Vorschläge zu einer Problemlösung handelt. Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Verkäufers dürfen zur Kenntnis gebracht werden. Die Benutzung ist intern nur innerhalb der vertraglichen Grenzen gestattet. Urheberrechte verbleiben beim Verkäufer.
4. Versand und Gefahrübergang
A. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer über (§ 447 BGB). Die Auswahl der Verpackung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der IfU GmbH unter Berücksichtigung der Warenbeschaffenheit.
B. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers werden Sendungen durch und gegen Transportschäden versichert. Die hierdurch anfallenden Prämien und Spesen trägt der Käufer.
5. Liefertermine
A. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden.
B. Höhere Gewalt, Streiks oder unverschuldetes Unvermögen (auch bei Vorlieferanten) verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.
C. Wir haften bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. In anderen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
D. Teillieferungen sind zulässig.
E. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Käufers voraus
F. Die Lieferung von Dienstleistungen, Entwicklung- und Forschungsleistungen, Softwareleistungen gilt als realisiert, wenn sie an den Käufer in der vereinbarten Ausführung übergeben oder abgesandt wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
A. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
B. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußern; Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages ab.
C. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen.
D. Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Nutzungsbedingungen für Software
A. Soweit Software (Betriebs- oder Anwendersoftware) zum Lieferumfang gehört, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht eingeräumt, die Software auf den dafür vorgesehenen Geräten zu nutzen.
B. Die Erstellung einer Sicherungskopie ist zulässig. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Dekompilierung oder Bearbeitung der Software ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet. Jede weitere Verbreitung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IfU GmbH.
C. Alle Rechte an der Software sowie an der zugehörigen Dokumentation verbleiben bei der IfU GmbH bzw. beim jeweiligen Softwarehersteller. Urhebervermerke oder Seriennummern dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
D. Bei individuellen Software-Entwicklungsleistungen (gemäß Punkt 11) gelten ergänzend die im jeweiligen Einzelvertrag oder in der „Anlage 1 – Besondere Lizenzbedingungen für Entwicklungen“ getroffenen Vereinbarungen.
8. Besondere Lizenzbedingungen für Software-Entwicklungen
A. Leistungsumfang: Der genaue Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem Lastenheft oder der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen sind gesondert zu vergüten.
B. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Herausgabe des Quellcodes (Source Code) nicht geschuldet. Der Käufer erhält die Software als ausführbares Objektprogramm.
C. Nach Übergabe der Software hat der Käufer diese innerhalb von 14 Tagen zu testen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Fehlermeldung, gilt die Software als abgenommen.
D. Das Nutzungsrecht an Individualsoftware geht erst mit vollständiger Bezahlung der Entwicklungsvergütung auf den Käufer über.
E. Wir gewährleisten, dass die Software die im Lastenheft beschriebenen Funktionen erfüllt. Eine Gewährleistung für die Kompatibilität mit IT-Systemen des Kunden, die nicht Gegenstand des Auftrags waren, ist ausgeschlossen.
9. Mängelgewährleistung
A. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Gütern ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
B. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware in Textform erfolgen (§ 377 HGB).
C. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
D. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind begrenzt auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
E. Durch die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung treten keine neu laufenden Verjährungsfristen in Kraft.
10. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen Ausfuhrkontrollen und Ausfuhrbestimmungen. Ihre Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus zulässig. Der Käufer hat den Hinweis seinen Kunden weiterzugeben und damit, soweit es in seiner Macht steht, die Einhaltung der Bestimmungen bis zum Endverbraucher zu gewährleisten. Der Verkäufer weist auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen die Bestimmungen hin.
11. Dienstleistungen, Gutachten und Forschung
A. Prinzipiell gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Lieferung von Waren. Die Dienstleistungen (wie z.B. Berechnungen, Gutachten, Genehmigungsverfahren, Entwicklungs- und Forschungsleistungen, Erstellung von Software, Entwicklung von Elektronikkomponenten und ähnliches) werden nach dem Stand der Technik erstellt.
B. Die Haftung für die Richtigkeit von Gutachten und die Erteilung von Genehmigungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
12. Schlussbestimmungen
A. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
B. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
C. Erfüllungsort ist Lichtenau. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chemnitz.
Stand 1. Februar 2026